Wohngeldantrag; dieser ist bei dem für den Wohnort zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Gemeinde erhältlich. Liegt die Wohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde, ist der Antrag über die Gemeindeverwaltung einzureichen, sonst unmittelbar bei der Wohngeldbewilligungsstelle. Das anrechenbare Gesamteinkommen darf die maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreiten. Wohngeldbewilligungsstellen sind das Landratsamt oder die kreisfreie Gemeinde.
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Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Erforderliche Unterlagen Nachweise über das Bruttoeinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen (z.B.Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid,Einkommensteuerbescheid), die Miete (z.B. Mietvertrag, Mietbescheinigung).