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 Behördengänge, Anträge, Ansprüche etc.
Kyra Offline




Beiträge: 1.972

03.02.2008 15:41
Wohngeld Antworten

Wohgeld kann immer noch beantragt werden...

Wohngeldantrag; dieser ist bei dem für den Wohnort zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Gemeinde erhältlich.
Liegt die Wohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde,
ist der Antrag über die Gemeindeverwaltung einzureichen,
sonst unmittelbar bei der Wohngeldbewilligungsstelle.
Das anrechenbare Gesamteinkommen darf die maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Wohngeldbewilligungsstellen sind das Landratsamt oder die kreisfreie Gemeinde.

Hier ein Link zu einem Wohngeldrechner, um zu überschlagen, ob sich die Mühe lohnt: klick aufs Bild

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt,
in dem der Antrag gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über das Bruttoeinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen (z.B.Verdienstbescheinigung,
Rentenbescheid,Einkommensteuerbescheid),
die Miete (z.B. Mietvertrag, Mietbescheinigung).


http://wurzelimperium.de/schaugarten/server8/view/1407480



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