Reicht Euer Einkommen zwar aus, euren eigenen Lebensunterhalt zu decken, nicht aber den eurer Kinder, dann könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Je nach Einkommen und Vermögen erhaltet ihr einen Betrag von bis zu EUR 140 monatlich für jedes Kind, für das euch Kindergeld zusteht. Damit kann vermieden werden, dass eure Familie allein wegen der Kinder auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
Der Zuschlag ist möglich, solange das Kind jünger als 25 Jahre ist und noch in eurem Haushalt lebt.
TIPP: Ob und wie viel Kinderzuschlag euch zusteht, könnt ihr unverbindlich mit dem
Kinderzuschlagsrechner ermitteln. Detaillierte Informationen bieten die Bundesagentur für Arbeit im Internet-Portal
http://www.familienkasse.de und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zu beantragen ist der Zuschlag bei der jeweiligen Familienkasse der
Hier noch ein Link zum Antragsformular:
Formular zum Beantragen von KinderzuschlagDer Kinderzuschlag wird für bis zu 36 Kalendermonate gezahlt. Sollte das Einkommen der Familie die Bemessungsgrenze vorübergehend überschreiten (Beispiel: befristeter Arbeitsvertrag), so wird der Bezug des Kinderzuschlags in diesem Zeitraum unterbrochen.