AFP - Donnerstag, 13. März, 15:39 Uhr Karlsruhe (AFP) - Der Beischlaf zwischen Geschwistern und anderen Blutsverwandten bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in Karlsruhe den entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches als verfassungsgemäß. Der Paragraph 173 sieht vor, dass der "Beischlaf unter Verwandten" mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Für den Beischlaf unter Geschwistern gilt eine Höchststrafe von zwei Jahren. Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, teilte die Auffassung seiner sieben Kollegen nicht und legte ein Sondervotum ein. Bisher hatte ich auch ne klare Meinung ... aber nach diesem Fall....
Herr, beschütze mich vor meinen Freunden. Um meine Feinde kümmere ich mich selbst.