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Kyra Offline




Beiträge: 1.972

09.02.2008 18:40
BAföG nicht nur für Studenten Antworten

BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von

1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10
3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
7. Höheren Fachschulen und Akademien
8. Hochschulen

Wichtig:

Schüler/innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.

Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn:
* von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
* sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
* sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.


Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.

Beantragen kann man die Leistungen nach dem BAföG bei dem jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. In der Regel ist zuständig

* für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,
* für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
* für alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern

klick hier->Antragsformulare für den Erstantrag bei Schülern (Nicht-Studenten)

http://wurzelimperium.de/schaugarten/server8/view/1407480



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